Sonntag, 17. Februar 2019

Die Angst vor dem Verlust von Privilegien

Die Angst vor Neuem geht oftmals einher mit dem Wunsch, Bestehendes zu bewahren - Status, Privilegien, Pfründe. Nicht selten wird zur Sicherung des eigenen Vorteils diese Angst gar selbst geschürt. Geschichtlich kein seltenes Phänomen. Und noch zwei weitere Muster konservativen  (conservare = erhalten, konservieren) Denkens lassen sich finden.

Muster 1: Gefahr heraufbeschwören
    • Die nichtbehinderten Kinder werden durch den gemeinsamen Unterricht benachteiligt.
    • Die Teilhabe des Weibes an der Politik wird unweigerlich zur Verweichlichung der Gesellschaft führen.
    • Wenn der Neger nicht niedere Arbeiten macht, für die er prädestiniert ist, so kann der Weiße auch nicht für Fortschritt, Zivilisation und Kultiviertheit sorgen.
    Muster 2: Bevormunden (Wissen, was für den anderen das Beste ist.)
    • Schüler/Schülerinnen mit Behinderung lernen besser an einer Förderschule.
    • Aufgrund ihrer Charaktermerkmale gehört das Weib hinter den Herd und nicht in die Politik.
    • Der Neger ist aufgrund seines mangelnden Intellekts sowie seiner an die Bedingungen Afrikas angepassten Physis bestens geeignet zur Plantagenarbeit.
    Muster 3: Eingeschränktes Bejahen
      • Inklusion ist schön, aber bitte nicht auf Gymnasien.
      • Freie Wahlen für Frauen sind gut, aber bitte nur auf regionaler Ebene.
      • Die Abschaffung der Sklaverei ist zu befürworten, aber bitte nur in Regionen ohne Plantagen.

      Wenn nun eine Bremer Schulleiterin gegen Inklusion klagt, so stellt sich die Frage, was versucht diese Schulleiterin da auf Teufel komm raus zu bewahren? 
      Man stelle sich einmal vor, man würde gegen das Wahlrecht von Frauen klagen oder dafür plädieren, Artikel 3 des Grundgesetztes (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.) für farbige Menschen auszusetzen. Wäre das nicht absurd? Oder einfach nur chauvinistisch bzw. rassistisch? Wäre nicht klar, wer da was zu bewahren versuchte?
      Aber kann man das mit dem oben genannten Fall überhaupt vergleichen? Ich denke ja, denn  Inklusion ist kein Almosen, es ist von Deutschland ratifiziertes Recht (siehe UN-Konvention Artikel 24).
      Wie ist de Klage der Bremer Schulleiterin, die nicht ausreichendes Lerntempo der SchülerInnen mit Behinderung als Hauptargument ihrer Klage anführt, nun also zu werten?
      Kann es sein, dass das, was diese Schulleiterin da zu bewahren versucht, nichts Geringeres als die Schulform des Gymnasiums ist? Und falls dem so ist, welche Privilegien sind dieser Schulform eigen? Was macht das Gymnasium so ex-klusiv? Und passt diese Schulform als solche überhaupt noch in unsere Zeit?

      Ich werde diesen Fragen in einem gesonderten Blogbeitrag nachgehen.